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Geschäftsbedingungen der Firma Adriatic.hr

1. Einführung


1.1 Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Adriatic.hr - im folgenden "Agentur" und dem Benutzer - im folgenden "Kunde" oder "Gast". Das Ferienhaus oder die Ferienwohnung werden im folgenden als "Unterkunft" bezeichnet.
1.2 Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Kunden kommt ein direkter Mietvertrag zwischen der Agentur und dem Kunden zu Stande. Grundlage des Vertrages - im folgenden auch als "Buchung" bezeichnet - sind die schriftliche Buchungsbestätigung, die Objektpräsentation auf der Internetseite der Atraveo GmbH zum Zeitpunkt der Buchung sowie diese Mietbedingungen.
1.3 Das Objekt wird dem Kunden im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.
1.4 Die Atraveo GmbH vertritt die Agentur als Vermittler bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen, deren Änderung, Stornierung und Kündigung und übernimmt Aufgaben bei der Zahlungsabwicklung und dem Versand von Reiseunterlagen.

2. Zahlung

2.1 Der Kunde verpflichtet sich, den in der Buchung bezeichneten Mietpreis, die Nebenkosten und die Kaution zu zahlen.
2.2 Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises wird bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am 42. Tag vor Mietbeginn fällig. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 42 Tage, wird der Mietpreis in einem Betrag bei Buchung fällig. Stornierungs- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.
2.3 Ohne vollständige Bezahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf die gebuchte Leistung. Der Vermieter kann ihm die Übergabe des Objekts bei Mietbeginn verweigern.

3. Reiseunterlagen

3.1 Soweit nicht anders in der Buchung vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Mietpreises Reiseunterlagen mit Hinweisen des Vermieters zur Schlüsselübergabe, Anreise und weiteren Informationen. Die Reiseunterlagen sind zusammen mit der Buchungsbestätigung bei Mietbeginn vorzulegen.
3.2 Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Tage nach Zahlung des vollständigen Mietpreises beim Kunden eingetroffen sein, so ist der Kunde verpflichtet, sich umgehend zu melden.

4. Kaution

4.1 Soweit bei der Buchung vereinbart, kann der Vermieter vom Kunden bei Mietbeginn eine Kaution als Sicherheitsleistung verlangen.
4.2 Der Vermieter verpflichtet sich, die hinterlegte Kaution dem Kunden nach Schlüsselübergabe bei Mietende zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Nebenkosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Kunden zu verantwortende Schäden an dem Objekt.

5. Rücktritt

5.1 Bis zum in der Buchung vereinbarten Mietbeginn kann der Kunde durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
5.2 Es gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:
25% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn
60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28. Tag vor Mietbeginn
90% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 27. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen
5.3 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Objekt für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden konnte.
5.4 Die angegeben Stornierungskosten werden auch auf Änderungen in der Buchung übertragen, falls der Endanbieter der Dienstleistung nicht mit den eventuellen Änderungen einverstanden ist, bzw. nicht mit der Übertragung der Anzahlung auf eine neue Rechnung einverstanden ist.
5.5 Den Tausch einer Unterbringungseinheit (verschiedene Endanbieter) wird wie eine Stornierung behandelt. In diesem Falle werden dem Gast ebenfalls, die oben aufgeführten Stornierungskosten, in Rechnung gestellt. Die eventuell entstanden Differenz wird dem Gast bei einer neuen Buchung anerkannt. Für die neue Buchung gestattet Agentur dem Gast ein Sonderrabatt in Höhe von 10% von der stornierten Reservierung.
5.6 Wird die Reservierung, weil der Gast (Reservierungsträger) verstirbt oder bei einem Todesfall eines engeren Familienmitgliedes, storniert, berechnet Agentur nur minimale Stornierungskosten in Höhe von 25%. Diese Verfügung wird im Todesfalle auf jedes Mitglied oder im Todesfall eines engeren Familienmitgliedes (Ehepartner, Geschwister, Eltern und Kinder) der Reisegruppe übertragen, falls die Agentur über die Information verfügt, dass diese Person tatsächlich Mitglied der Reisegruppe ist.
5.7 Der Gast ist verpflichtet der Agentur die Sterbeurkunde und eventuell einen Nachweis über die Verwandtschaftsverhältnisse mit dem Buchungsträger bzw. mit einen der Mitglieder der Reisegruppe zu zuschicken.
5.8 Sofort nach Bestimmung der exakten Höhe des zurückzuzahlenden Betrags für den Gast, wird Agentur dieser Betrag auf Kosten des Gastes erstatten.
5.9 Die Kündigung der Buchung, die durch irgend einem anderen Grund verursacht ist, wird immer mit der Zahlung von Rücktrittgebühren nach der angegebener Skala verarbeitet, abhängig davon, wann Atraveo oder Agentur die Nachricht über die Kündigung erhalten haben.

6. Kategorisierung und Beschreibung des Angebotes

6.1 Die angebotenen Unterbringungseinheiten sind gemäß der amtlichen Kategorisierung des ortsansässigen Tourismusverbandes beschrieben, die während der Ausgabe der Arbeitserlaubnis geherrscht haben, sowie der Besichtigung eines Angestellten von Agentur bei dem der tatsächliche Stand des Gebäudes sowie dessen Zustand bei der Aufnahme des Gebäudes in unsere Datenbasis aufgenommen wurde.
6.2 Agentur bürgt, dass der Anbieter einer Unterbringung in jeder Unterbringungseinheit, in Abhängigkeit von der Anzahl der vorhergesehenen Personen, genügend Töpfe, Geschirr und Besteck in den vorhandenen Küchen zur Verfügung stellt. Jeder Gast sollte seine Unterbringung sauber und ordentlich vorfinden, des Weiteren erwartet jeden Gast sauberes Bettzeug. Für Gäste die länger als eine Woche Urlaub machen, wird die Bettwäsche einmal in der Woche gewechselt. Der Anbieter der Unterkunft ist nicht dazu verpflichtet dem Gast Handtücher zur Verfügung zustellen.
6.3 Am Tag der Anreise können die Gäste ihre Unterbringungseinheit nach 14:00 Uhr in Empfang nehmen, und am Tag der Abreise müssen die Gäste die Unterbringungseinheit vor 10:00 Uhr
verlassen. Der Anbieter der Unterkunft wird innerhalb der vier Stunden die Unterbringungseinheit so in Stand setzen, dass sie sich für den Empfang neuer Gäste eignet. Den Schlüssel zu den gemieteten Unterbringungseinheiten wird vom Anbieter der Unterbringung im entsprechenden Objekt überreicht.

7. Änderungen und Kündigung von der Agentur

7.1 Agentur kann eine Änderung der reservierten Unterbringung vorschlagen oder die Reservierung im Ganzen oder zum Teil absagen, wenn es vor oder während der Dauer des Urlaubes zu außergewöhnlichen Umständen kommt, die sich nur auf die reservierte Unterbringungseinheit beziehen, welchen man nicht vermeiden oder beseitigen kann (z.B. Sanitäre Störungen und ähnliches). Falls diese Störung während der Veröffentlichung oder des Anbietens dieser Dienstleistung aufgetreten sind, ist dies ein berechtigter Grund für die Agentur, dieses Dienstleistung nicht mehr anzubieten, und dass sie keine Anmeldungen und Buchungsbestätigungen für diese Unterbringungseinheiten annimmt.
7.2 Falls Agentur in der Lage ist, dem Gast eine alternative Unterbringung anzubieten, kann die Reservierung nur mit der Zustimmung des Gastes geändert werden. Ist die alternative Unterbringung günstiger als die eigentlich reservierte, so verpflichtet sich Agentur die Differenz, auf eigene Kosten, an den Gast zurückzuerstatten. Falls der Preis der alternativen Unterbringung höher ist als der der eigentlich reservierten Unterbringungseinheit, hält sich Agentur vor, diese Differenz in Rechnung zu stellen
7.3 Agentur verpflichtet sich, alle Gäste, die mit einer Anzahlung ihre Buchung bestätigt haben, die Änderung oder Absage ihrer Buchung sofort nach Inkenntnisnahme der außergewöhnlichen Umstände zu informieren. Falls Agentur nicht in der Lage ist eine alternative Unterbringung anzubieten, erstattet Agentur die bereits getätigte Zahlung zuzüglich der entstanden Bankkosten. Der Gast ist verpflichtet einen Nachweis über die Höhe der Bankkosten vorzulegen.
7.4 Diese Bestimmung tritt nur in Kraft, wenn die außergewöhnlichen Umständen nicht durch eine höhere Gewalt ausgelöst worden sind, und dass sie ausschließlich mit der reservierten Unterbringungseinheit in Verbindung stehen. Im Falle der Änderung oder Absage der reservierten Unterbringungseinheit, ausgelöst durch höhere Macht, treten die Bestimmungen aus Paragraph 11 in Kraft.

8. Änderungen von Gästen

8.1 Der Gast, kann die schon bestätigte Buchung nur dann ändern, wenn der Anbieter des Unterbringungsangebotes damit einverstanden ist, dies kann beinhalten: Änderung des Buchungsträgers, Änderung des Buchungstermins, Anzahl der Personen, Alter der Personen, sowie die Änderung der Art des Standartangebotes oder der zusätzlichen Angebote. Der Antrag auf Buchungsänderung muss in schriftlicher Form (E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Die Bearbeitung einer der oben genannten Buchungsänderungen wird pauschal, pro Änderung (neue Verrechnung) vergütet, und hängt vom Datum ab an dem Agentur den schriftlichen Antrag auf Buchungsänderung erhalten hat:
· für eine Änderung die der Gast 21 oder mehr Tage vor Beginn der Nutzung der reservierten Dienstleistung beantragt hat, Agentur berechnet eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 €,
· für eine Änderung die der Gast 20 oder weniger Tage vor Beginn der Nutzung der reservierten Dienstleistung beantragt hat, Agentur berechnet eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,00 €,
· eine Änderung nach Nutzungsbeginn der reservierten Dienstleistungen ist nicht möglich.
8.2 Falls der Gast nach einer bereits beantragten und durchgeführten Änderung der Buchung erneut eine Änderung der Buchung beantragt, wird diese erneut berechnet gemäß der oben aufgeführten Gebührentabelle, auch wenn die Parameter im Ganzen mit den Parametern der ersten, ursprünglichen Reservierung übereinstimmen.

9. Pflichten der Agentur

9.1 Die Agentur ist verpflichtet, die in der Buchung bezeichneten Leistungen zu erbringen sowie für die Wahl der Endanbieter der Dienstleistungen, und sich für die Rechte und Interessen des Gastes im Einklang mit den guten Sitten des Tourismus einzusetzen.
9.2 Die Agentur ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Gast alle reservierten Angebote wahrnehmen kann und ist dem Gast gegenüber für eventuell nicht oder teilweise nicht ausgeführten, reservierten Dienstleistungen, verantwortlich.
9.3 Agentur schließt jede Verantwortung im Falle von Änderungen oder nicht Ausführbarkeit von Angeboten aufgrund von höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Terroristische Übergriffe, Naturkatastrophen, Interventionen der maßgebenden Obrigkeit), die auf dem Landesterritoriums des Gastes oder auf dem Territoriums des Landes, wo das Angebot unterbreitet worden ist, aus, und die zur Folge haben dass der Gast seinen Urlaub nicht in der reservierten Unterbringungseinheit verbringen kann. In diesen Fällen wird die Anzahlung des Gastes nicht erstattet, und sie kann auch nicht anerkannt werden, als Anzahlung für eine andere Unterbringung, welche der Gast eventuell in einem anderen Land, einer anderen Destination oder zu einem anderen Termin reservieren möchte.

10. Pflichten der Gästen

10.1 Der Gast ist verpflichtet:
· gültige Ausweispapiere für alle Personen (Dies beinhaltet gültige Ausweispapiere für Kinder und alle notwendigen Papiere für mitreisende Haustiere.) zu besitzen. Die Kosten bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten trägt der Gast;
· die Zoll- und Devisenvorschriften der Republik Kroatien sowie der Durchreisestaaten zu befolgen;
· zu überprüfen, ob für die Einreise in die Republik Kroatien oder für eines der Durchreisestaaten ein Visum benötigt. Agentur bietet nicht an, die Erstellung von Visa zu unterstützen oder zu erledigen, und behält sich das Recht vor, den eingezahlten Betrag einzubehalten, falls der Gast nicht die erforderlichen Dokumente für die Einreise in die Republik Kroatien erhalten hat;
· am Tage der Anreise den ausstehenden Betrag der Reservierung direkt in der Geschäftsstelle der Agentur oder direkt an den Besitzer der Objekte auszuzahlen, falls dies nicht bereits geschehen ist;
· bei der Ankunft in die reservierte Unterbringungseinheit dem Endanbieter des Angebotes den Voucher (Beleg) mit der exakten Anzahl von Gästen sowie der Art der Dienstleistung, welche er erhalten muss, zu überreichen;
· in die Unterbringungseinheit in der genauen Anzahl von Personen und in der Altersstruktur anzukommen, die bei der Agentur angemeldet worden ist. Falls bei der reservierten Unterbringungseinheit mehr Personen oder eine andere Altersstruktur ankommt als auf dem Beleg angegeben ist, hat der Endanbieter der Dienstleistung das Recht, den nicht angemeldeten Gästen die Dienstleistung zu kürzen oder eine Nachzahlung von ihnen für sie zu verlangen;
· die Mitnahme von Haustieren anzukündigen, so dass der Anbieter der Dienstleistung sein ausdrückliches Einverständnis dafür geben kann. Der Anbieter der Dienstleistung kann den Gästen die Dienstleistungen kürzen, wenn die darauf bestehen, dass ein nicht angemeldetes Haustier in der reservierten Unterbringungseinheit mit untergebracht wird;
· Agentur über alle relevanten Fakten zu informieren, die auf seinen Aufenthalt in der reservierten Unterbringungseinheit Einfluss haben könnten (z.B. Allergien oder Erkrankungen des Gastes, Invalidität des Gastes, Ankunft mit einem Fahrzeug die keine Standard-Größe hat, Bedarf von Bett mit Nicht-Standard-Länge, spezielle Bedingungen der Verpflegung, falls der Gast Verpflegung bestellt, u.s.w.)
· sich an die Hausordnung der reservierten Unterbringungseinheit zu halten(die Hausordnung ist auch auf der Website des Agentur), und mit dem Anbieter mit besten Wissen und Gewissen zusammenzuarbeiten.
10.2 Im Falle des Nichteinhaltens dieser Pflichten, kann dem Gast die reservierte Dienstleistung der Unterkunft gekündigt werden, ohne Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrages und ohne Recht auf Schadensersatz.

11. Reklamationen

11.1 Der Gast hat das Recht auf Reklamation im Fall dass die veröffentlichen Bilder der Unterbringungseinheit sowie die angegebenen Daten an unseren Seiten falsch sind, außer im Falle dass die Situation zum Vorteil des Gastes ist. Zusätzlich hat der Gast das Recht auf Beschwerde, wenn die reservierte Unterbringungseinheit unordentlich oder unsauber ist. Agentur ist nicht verantwortlich für die Arbeitszeiten der Geschäfte und der Restaurants in der Nähe. Die Informationen über deren Entfernung vom Objekt haben nur Orientierungscharakter und können nicht Gegenstand für eine Beschwerde darstellen.
11.2 Der Gast verzichtet auf das Recht, sich über die angeführten Informationen und Tatsachen an der Internetseite der Agentur zu beschweren, die er vorher nicht wahrgenommen hat, und über die Informationen und Tatsachen, vor den ihn die Mitarbeiter der Agentur gewarnt haben.
11.3 Der Gast verzichtet auf das Recht, sich über alle unberechtigte Gründe zu beschweren, wie zum Beispiel über eventuelle ungünstige, klimatische Bedingungen, Konfigurationen des Strandes, Sauberkeit des Strandes, Sauberkeit und Versorgung der Destination, Sauberkeit und Temperatur des Meeres sowie über alle andere ähnliche Situationen oder Ereignisse welche Unzufriedenheit bei dem Gast hervorrufen können, aber nicht direkt mit der reservierten Unterbringungseinheit in Verbindung stehen (z.B. lokale Probleme mit der Versorgung mit Wasser, Probleme mit der Kanalisation, zu großes Gedränge, Diebstahl und so weiter).
11.4 Bei jeder berechtigen Beschwerde werden die reklamierten Mängel beseitigt, falls dies nicht möglich ist, wird eine andere Unterbringungseinheit angeboten. Falls der Anbieter der Unterbringung nicht in der Lage ist die reklamierten Mängel zu beseitigen, und Agentur ebenfalls nicht in der Lage ist eine andere Unterbringungseinheit anzubieten, erstattet Agentur auf eigene Kosten den eingezahlten Betrag. Die höchst mögliche Erstattung bei einer Beschwerde kann nur in der Höhe des eingezahlten Betrages sein. Der Gast verzichtet von vornherein auf jegliche Erstattung von materieller und immaterieller Schäden (z.B. Bankkosten der Überweisung, Telefonkosten, zusätzliche Benzinkosten, Zeitverlust, übermäßiger Stress, Seelenschmerz,…) für Beträge, die höher vom Betrag sind, den er für gewahrte Dienstleistung der Agentur schon bezahlt hat.
11.5 Beschwerden können nur am Anreisetag des Gastes eingereicht werden. Falls der Gast nach 22:00 Uhr am Bestimmungsort ankommt, wird Ausnahmsweise eine mögliche Beschwerde bis 12:00 des folgenden Tages angenommen und bearbeitet. Alle anderen Beschwerden, die außerhalb des festgelegten Zeitraumes gemeldet werden, werden nicht weiter bearbeitet, da davon ausgegangen wird, dass sie spekulativ sind.
11.6 Die Agentur behält sich, nach Erhalt der Beschwerde, ein Zeitfenster von zwei Stunden vor, indem überprüft wird, ob die Beschwerde berechtigt ist, ist dies der Fall, nimmt sich die Agentur weitere sechs Stunden, um die Beschwerde zu regeln. Die Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr wird nicht in die definierten Fristen mit einbezogen.
11.7 Eine Beschwerde kann nicht per SMS, Fax, Email oder einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter eingereicht werden. Eine Beschwerde wird ausschließlich per Telefon eingereicht. Die Agentur zeichnet jede Beschwerde per Telefon auf, sowie jedes weitere Gespräch zwischen Gast und Agentur welches zur Problemlösung geführt wird. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen bestätigt der Gast, dass ihm bekannt ist, dass jedes Gespräch zwischen Gast und Agentur aufgezeichnet und gespeichert wird, und er damit einverstanden ist, dass die Aufzeichnung als Beweismaterial in einem möglichen Gerichtsverfahren verwendet werden können.
11.8 Agentur ist so organisiert, dass jeden Tag (inklusive Samstage, Sonntage und Feiertage) von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Möglichkeit besteht, eine Beschwerde zu tätigen. Falls der Gast kein eigenes Mobiltelefon besitzt, wird ihm geraten, Agentur über das Telefon des Vermieters zu kontaktieren. Falls im Augenblick des Anrufes alle Linien von Agentur besetzt sind oder sich niemand meldet, wird dem Gast geraten, den Anruf zu wiederholen, da Beschwerden nach dem abgesprochenen Zeitfenster nicht mehr berücksichtigt werden.
11.9 Agentur verpflichtet sich, sofort nach der Einnahme der Beschwerde, an der Lösung dieser zu beginnen. Nachdem die Agentur alle Umstände überprüft ( zuerst den Kontakt mit dem Anbieter von Dienstleistungen annimmt ), verpflichtet sich die Agentur in einer Frist von zwei Stunden nach der Einnahme der Beschwerde, sich über die Gültigkeit derselben zu äußern. Wenn die Agentur in bestimmter Frist ( zwei Stunden ) nicht antwortet, hat der Gast das Recht die reklamierte Unterbringung zu verlassen, und Agentur verpflichtet sich ihm eingezahlten Betrag auf eigene Kosten zurückzuzahlen.
11.10 Falls Agentur die Beschwerde als berechtigt ansieht, wird ihr eine weitere Frist von sechs Stunden gewährt, um die Beschwerde zu beseitigen. Der Gast ist mit bestem Wissen und Gewissen dazu verpflichtet mit dem Vertreter von Agentur sowie dem Anbieter der Dienstleistung zusammenzuarbeiten, um die Ursachen der Beschwerde zu beseitigen. Wenn der Gast vor Ort und Stelle die angebotene Lösung, die der reservierten und eingezahlten Dienstleistung entspricht, nicht annimmt, wird Agentur die im Nachhinein vorgetragene Reklamation nicht anerkennen und ist nicht verpflichtet auf jene zu antworten.
11.11 Falls die berechtigte Reklamation des Gastes nicht beseitigt werden konnten, verpflichtet sich Agentur eine Ersatzunterkunft für den Gast zu finden.
11.12 Der Maßstab zum Vergleich der eigentlichen Unterkunft und der Ersatzunterkunft sind der Standort und die veröffentlichten Preise auf den Internetseiten von Agentur. Wenn die reklamierte Unterkunft sich auf dem Festland befindet, hat Agentur das Recht eine Ersatzunterkunft an der gleichen Riviera oder an der Nachbarriviera anzubieten. Falls die reklamierte Unterkunft sich auf einer Insel befindet, kann Agentur nur eine Ersatzunterkunft anbieten, die sich ebenfalls auf dieser Insel befindet. Ein Preis wird als gleich erachtet, wenn der Preis der Ersatzunterkunft sich nicht mehr als um 15 % von der eigentlichen Unterkunft unterscheidet ( das heißt 15% höher oder 15% niedriger ). Wenn Agentur dem Gast eine Ersatzunterkunft anbietet, die unter dem Preis der eigentlichen Unterkunft ist, hat der Gast das Recht auf die Erstattung der Differenz. Falls Agentur dem Gast eine Ersatzunterkunft anbietet, die teurer ist als die eigentliche Unterkunft, trägt Agentur die entstandene Differenz.
11.13 Im Falle, dass der Gast die angeboten Ersatzunterkunft nicht akzeptiert, welche vergleichbar mit der reklamierten Unterkunft ist (entsprechender Standort und Preis), wird Agentur eine im Nachhinein eingereichte Reklamation nicht berücksichtigen und fühlt sich nicht verpflichtet auf jene zu antworten. Mit der Annahme der Ersatzunterkunft verzichtet der Gast auf das Recht den eingezahlten Betrages für die reklamierte Unterkunft zurückzufordern.
11.14 Falls Agentur nicht in der oben definierten Frist (sechs Stunden) die reklamierten Mängel beseitigt oder dem Gast eine Ersatzunterkunft anbietet, hat der Gast das Recht die reklamierte Unterkunft zu verlassen, und Agentur verpflichtet sich den eingezahlten Betrag auf eigene Kosten zu erstatten.
11.15 Falls Agentur die Beschwerde als unberechtigt ansieht, wird sie nichts unternehmen, um die Reklamation zu lösen. Der Gast hat die Möglichkeit diese Entscheidung anzunehmen und zu den vorher vereinbarten Bedingungen in der reservierten Unterbringungsseinheit zu bleiben oder er fragt bei der Agentur nach einer alternativen Unterkunft, bei der er verpflichtet ist, den vollen Preis an den neuen Vermieter zu zahlen. Mit der Entscheidung des Aufenthalts in der reservierten Unterkunft, verzichtet der Gast von vorneherein auf die Möglichkeit der Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Wenn aber eine von den Dienstleistungen nicht gewahrt wurde und in der Präsentation inbegriffen ist, hat der Kunde das Recht für keine gewahrte Dienstleistungen die Gelderstattung zu beantragen. Der Betrag, der zurückerstatten wird, bestimmt die Agentur und ist mit den Preisen von diesen Dienstleistungen übereinstimmend. Falls der Gast die Entscheidung der Agentur nicht akzeptiert und sich entscheidet im Nachhinein sein Geld zurückzufordern, darf er nicht in der reklamierten Unterkunft bleiben. Spätestens nach einer Frist von 30 Tagen nach Ablauf des Termins zur Reklamation der Dienstleistung verpflichtet sich der Gast eine schriftliche Beschwerde (Email, Fax oder Brief) einzureichen. Beschwerden, die nicht innerhalb der Frist erfolgen sowie unvollständig sind (Bilder, Informationen aus anderen, glaubwürdigen Quellen,…), werden nicht weiter bearbeitet.
11.16 Agentur verpflichtet sich auf jede ordnungsgemäße Beschwerde innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Beschwerde schriftlich zu antworten. Agentur kann diese Frist um zusätzliche vierzehn Tage verlängern, um beim Anbieter der Dienstleistung die notwendigen Informationen zu sammeln und die aufgeführten Beschwerden zu überprüfen.
11.17 Solange Agentur keine Entscheidung getroffen hat, verzichtet der Gast auf Vermittlungsversuche anderer Personen, Arbitrage des UHPA, gerichtliche Institutionen oder das Veröffentlichen von Informationen in öffentlichen Presseorganen. Falls der Gast gegen diese Vereinbarung verstößt, hat Agentur das Recht aufgrund von Verletzung der Prozedur auf Schadensersatz für den Schaden, der durch ein solches Verhalten des Gastes entsteht.
11.18 Falls der Gast an Ort und Stelle unzufrieden ist mit der vorgefundenen Situation und in Eigeninitiative eine neue Unterkunft findet, ohne dass er der Agentur die Chance gegeben hat in der vereinbarten Frist von acht Stunden, die Ursachen der Unzufriedenheit zu beseitigen oder eventuell eine Ersatzunterkunft findet, kann der Gast keine Rückerstattung des eingezahlten Geldes noch Schadenersatz fordern, ohne auf die Tatsache Rücksicht zu nehmen, dass seine Gründe begründet sind oder nicht.

12. Gerichtsstand

12.1 Bei jeder eventuellen Streitigkeit wird von den Vertragsseiten versucht ein Übereinkommen zu finden.
12.2 Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Sitz der beklagten Partei als Gerichtsstand festgelegt.