Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften
1. Allgemeines
1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und JASSU-REISEN regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung. Jeder Kunde erkennt mit der Anmeldung zum Aufenthalt in der Ferienunterkunft (Ferienhaus, Ferienwohnung, Studio) diese Bedingungen an. Für mit angemeldete Teilnehmer erkennt der Kunde diese AGB ebenso an und steht für deren Vertragsverpflichtungen ein, wenn er diese Verpflichtung durch gesonderte, ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Kunde schließt als Selbstfahrer mit JASSU-REISEN einen Vertrag über die Vermittlung eines Mietobjektes in Griechenland (Ferienunterkunft-Vermittlungsvertrag) als Einzelleistung ab. JASSU-REISEN ist dabei als Agentur lediglich Vermittler zwischen dem Wohnungs- oder Hauseigentümer (oder dessen Beauftragten) als Vermieter („Vermieter") und dem Kunden als Mieter der Ferienunterkunft. Zwischen JASSU-REISEN und dem Kunden kommt insoweit ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung der Ferienunterkunft besteht. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter der Ferienunterkunft zustande, an den sich der Kunde mit seinen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu richten hat. Als Vermittler einer Einzelleistung (Ferienhausmietvertrag) unterfällt JASSU-REISEN nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB.
2. Abschluss des Vermittlungs- und Mietvertrages
Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde JASSU-REISEN den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf Basis der Ausschreibung des Ferienobjektes und der Allgemeinen Reiseinformationen sowie dieser AGB verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter dar. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Online-Buchung) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt JASSU-REISEN den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Bestätigung der Annahme der Anmeldung dar. Der Vermittlungsvertrag und der vermittelte Vertrag kommen erst mit der Annahme der Erklärung des Kunden durch JASSU-REISEN bzw. den Vermieter zu Stande und bedürfen keiner bestimmten Form. Über den Vertragsabschluss wird JASSU-REISEN sodann den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger, z. B. per E-Mail, informieren.
3. Bezahlung, Kaution
3.1 Für die Zahlungsfälligkeit der Leistungen gilt auf Basis dieser Vermittlungs-AGB, dass eine Anzahlung von 20 % innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum der Buchungsbestätigung von JASSU-REISEN fällig und zu zahlen ist, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird. JASSU-REISEN ist für Zahlungen an den Vermieter inkassobevollmächtigt. Die Restzahlung auf den Belegungspreis ist 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird und ist unaufgefordert an JASSU-REISEN zu zahlen. Da der Ferienhausmietvertrag als Einzelleistung nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterfällt, muss der Vermieter keine Insolvenzversicherung vorhalten und keinen Sicherungsschein übergeben.
Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist JASSU-REISEN selbst und in Vertretung des Vermieters berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.1 zu belasten.
3.2 Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung an den Kunden und muss nach Ankunft in der Ferienunterkunft ohne weitere Aufforderung beim Vermieter hinterlegt werden. Die Kautionszahlung sollte in bar erfolgen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Hauses vor der Abreise des Kunden an diesen vom Vermieter zurückgezahlt. Im Fall einer Schadensüberprüfung ist die Kaution bzw. der nach Schadensbeseitigung verbliebene Restbetrag erst drei Wochen nach Abreisedatum zur Rückzahlung fällig.
4. Leistungen, Leistungsänderungen
4.1 Die vom Vermieter geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objektes in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung von JASSU-REISEN ergibt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und Erläuterungen bzw. der Objektbeschreibung.
4.2 Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von JASSU-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Vermieter oder JASSU-REISEN gestattet, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit von der Ferienunterkunftmietung vor Aufenthaltsbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so kann JASSU-REISEN in Namen und in Vertretung des Vermieters eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen des Vermieters verlangen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung oder Belegung der Ferienunterkunft erwerben kann. Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Mietpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann JASSU-REISEN für den Vermieter wie folgt verlangen:
a. bis zum 61. Tag vor Belegungsantritt: 20 % des Mietpreises
b. vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsantritt: 50 % des Mietpreises
c. vom 34. bis zum 8. Tag vor Belegungsantritt: 80 % des Mietpreises
d. vom 7. Tag bis Belegungsantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Mietpreises
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, JASSU-REISEN nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in der Höhe der von ihr geforderten Pauschalen.
JASSU-REISEN behält sich vor, in Abweichung von den vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung oder Belegung des Ferienhauses konkret beziffern und belegen.
5.2 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch freiwillig von JASSU-REISEN eine Umbuchung vorgenommen, kann JASSU-REISEN ein Umbuchungsentgelt in Höhe von bis zu € 30,00 erheben. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass JASSU-REISEN ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
6. Obliegenheiten des Kunden: Anzeige von Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Behandlung der Ferienunterkunft, Schäden
6.1 Sollte der Kunde wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist er verpflichtet, bei Ankunft im Ferienhaus vorgefundene oder später etwaig auftretende Mängel (auch Schäden des Inventars) unverzüglich dem Vermieter vor Ort (oder dem von diesem beauftragten Verwalter) und gleichzeitig auch gegenüber JASSU-REISEN anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, ist der Kunde verpflichtet, mindestens eine mündliche Nachricht mit seiner Erreichbarkeit auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
6.2 Unterlässt der Kunde es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Belegungspreises nicht ein. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
6.3 Wird der Aufenthalt in der Ferienunterkunft in Folge eines rechtzeitig gerügten Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet JASSU-REISEN innerhalb einer vom Kunden zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
6.4 Der Kunde hat die Ferienunterkunft sorgsam zu behandeln und Schäden am Inventar zu vermeiden. Er ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden des Ferienobjektes zu vermeiden oder gering zu halten. Eine Untervermietung oder Fremdbelegung der Ferienunterkunft ist nicht gestattet. Sie darf nur zu Ferienzwecken und mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl genutzt werden.
7. Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung, Abtretungsverbot
7.1 JASSU-REISEN übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Mietleistungen ab. JASSU-REISEN haftet lediglich für die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung.
7.2 Die vertragliche Haftung von JASSU-REISEN ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, pro vermittelter Belegung und Kunden auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder JASSU-REISEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Für alle gegen JASSU-REISEN gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet JASSU-REISEN für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Belegungspreises pro Aufenthalt und Kunde.
7.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber JASSU-REISEN, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von JASSU-REISEN beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde als Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch gegen JASSU-REISEN begründen, und von dieser als Schuldnerin Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
7.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen JASSU-REISEN oder den Vermieter ist ausgeschlossen, außer unter Familienangehörigen.
8. Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
JASSU-REISEN übernimmt als Vermittler keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit JASSU-REISEN diese Informationen des Vermieters an den Kunden weitergibt, gibt sie keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von JASSU-REISEN ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
9. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. JASSU-REISEN hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@jassu.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@jassu.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen
10. Sonstiges, Hinweise
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und JASSU REISEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JASSU REISEN vereinbart.
10.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: JASSU-REISEN nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Agentur von Ferienunterkünften / Vermittler
JASSU-REISEN GmbH
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Geschäftsführer: Jan Hürter, Ulrich Hürter
Handelsregister: Amtsgericht Bonn, HRB 13663
Umsatzsteuer-ID: DE 122114496
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Einzelleistungen
Haftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG, Postfach 92 01 47, 51151 Köln
Geltungsbereich der Versicherung: Europa
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 10.1